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Freiheit, Rechtsstaat und Grundgesetz |
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Vermehrt verstoßen unsere vom Volk gewählten Vertreter gegen diese elementare Grundnormen, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen. Ohne erkennbare Skrupel werden immer neue Versuche gestartet, die Erosion der Grundrechte verstärkt zu betreiben. Es gibt seit geraumer Zeit unzählige dieser Zuwiderhandlungen. Beispielsweise vom "Großen Lauschangriff", "Rasterfandung", "Luftsicherheitsgesetz", "Massendatenspeicherung", über die erpreßte Weitergabe persönlicher Daten etwa direkt an die US-Dienste, sowie über das Bankennetzwerk SWIFT (am EU-Parlament vorbei), bis hin zu Polizeiübergriffen und den "Geheimen Online-Durchsuchungen" aufgrund ministerieller Genehmigung. Um nur einige zu nennen. Die Entscheidungsträger unserer Politikergeneration vermitteln uns den Eindruck, daß die eindeutigen Entscheidungen unseres höchsten Gerichtes und damit unsere Grundrechte sie nur am Rande berühren. Wie anders kann man diese fortgesetzten Verstöße der verschiedenen Regierungen gegen die elementarsten Grundrechte der Bürger interpretieren. Werden diese Grundrechte als störend empfunden, versucht man sie bequemerweise „anzupassen“ - wie auch unsere derzeitige Regierung. Im Klartext bedeutet dies hier jedoch eine fortgesetzte Verletzung der höchstrichterlichen Vorgaben der absoluten Unverletzbarkeit des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" - die Wohnung. Insbesondere wenn die Regierung-Merkel elementare Bereiche des Grundgesetzes zu verwässern trachtet, sind wir Bürger aufgefordert dies zu verhindern und mit persönlichem Einsatz und Integrität für den unveränderten Fortbestand des Rechtsstaat zu kämpfen - selbstvertständlich mit rechtsstaatlichen Mitteln ...(!) Hierfür gibt uns das GG in Artikel 20 [Widerstandsrecht] nicht nur die ausdrückliche Rechtssicherheit, vielmehr sollten wir eine Verpflichtung daraus ableiten, insbesondere wenn man das totale Versagen unseres Volkes in der jüngsten Geschichte unseres Staates kritisch hinterfragt. GG-Artikel 20 ... (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Nachfolgende Grundrechte sind gewissen Politikern offenbar ein Dorn im Auge, andere sehen Sie als "rechtsfreie Räume": Artikel 13 - [Unverletzlichkeit der Wohnung] (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Artikel 10 - [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis] (also auch die gesamte Telekommunikation, einschließlich Internet) (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Es gibt zunehmend Politiker, die glauben dem Bürger die Grundrechte beschneiden zu können, das Volk gnadenlos auszuspähen, nur weil der Volksouverän ihnen eine zeitlich begrenzte Handlungsvollmacht erteilt hat. Die Verantwortlichen verwechseln den Amtseid "Schaden vom Volke abzuwenden" mit der Allmächtigkeit die Mitbürger als potentielle Gefahr und gemäß Gesetz per se als verdächtig einstufen zu können. Wahrlich eine Horrorvorstellung – zumindest für viele Menschen die verinnerlicht haben, daß Freiheit in Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde keine hohlen Phrasen in Wahlkampfzeiten sind, sondern zu den erstrebenswertesten Zielen der menschlichen Gemeinschaft unseres Kulturkreises gehören. Wenn ein gewisser fundamentalistischer Terror ganz gezielt unsere freiheitliche Rechtsordnung zu beseitigen droht, dürfen wir dies nicht dadurch begünstigen, daß wir die durch millionenfache Opfern erkämpfte Freiheit des Rechtsstaates, leichtfertig preisgeben. Wie uns jüngst vor Augen geführt wurde, sind auch folgende Grundrechte in akuter Bedrängnis: Artikel 5 - [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Artikel 8 - [Versammlungsfreiheit] (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Durch eine eventuelle Aushebelung vorstehender Grundgesetze, treten auch unsere vordringlichsten und elementarsten Grundrechte, die von den Vätern unseres Grundgesetzgebung ganz bewußt an den Anfang gestellt wurden, vollkommen in den Schatten unseres Rechtssystems. Artikel 1 - [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt] (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2 - [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben] (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Wir sind alle aufgefordert diesen Durchlöcherungstendenzen stand- und dauerhaft zu widerstehen, unsere elementaren Gesetze jeglichen vermeintlichen Szenarien anpassen zu müssen. Politisch verantwortliche versuchen derzeit in einem systematisch erzeugten Unsicherheitsklima, unsere vom Grundgesetz geschützten Bürgerrechte, in einem präventiven Rundumschlag, einem überzogenen Sicherheitswahn zu opfern. Dabei werden störenden Grundgesetz-Artikel dem politischen Tagesgeschäft leichtfertig untergeordnet. Unser Rechtsstaat darf niemals durch einen reinen Präventionsstaat ersetzt werden. Die Wächter unseres Grundgesetzes haben den Politikern eindeutig klar gemacht, daß unsere elementaren Rechte die Garantie der Menschenwürde in einen "Kernbereich privater Lebensgestaltung" schützt, in den der Staat auch nicht im Interesse der Strafverfolgung eingreifen darf ! In einer Entscheidung zur präventiven Telekommunikationsüberwachung haben die Verfassungsrichter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonders hervorgehoben. Natürlich gilt dies auch für andere elmentare Bereiche, wie den IT-Bereich. Wenn man die Verhältnismäßigkeit in jenen Kerbereichen, beispielsweise bei den Online-Durchsuchungen und Massendatenspeicherung beleuchtet, läßt dies erhebliche Zweifel an einem funktionierenden Rechtsstaat aufkommen. Bei derartigen Vorkommnissen außerhalb unseres Landes, wurden solche Handlungsweisen als die eines Polizei-Staates, also als potentielles Unrecht entlarvt. Unser Rechtsstaat verliert seine Legitimation wenn er die grundgesetzlich geregelten privaten Freiräume, also die „Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung“ der Bürger mißachtet. Wenn schon ehemalige Verfassungsrichter verstärkt in die Öffentlichkeit drängen um ihrer großen Besorgnis um die fortlaufende Einschränkung der Grundrechte durch Politik, Polizei und andere Staatsorgane anzuprangern, sollten bei uns allen die Alarmsirenen schrillen. In dem Grundrechte-Report sprechen Sachverständige und besorgte Menschen von deutlicher Erosion der Grundrechte. Weniger zurückhaltende bezeichnen dies als deutlichen Verfall und eine Ausverkauf unserer Grundrechte, die man mittelfristig als existentiell gefährdet ansehen muß. Wo uns radikale, menschenunwürdige und rechtswidrige Handlungsweisen schon einmal hingeführt haben, dürfte hier im Lande noch erinnerlich sein, ohne daß man immerfort an diese erinnern muß.
Wir brauchen sehr wohl eine wehrhafte Demokratie - jedoch niemals durch Einschränkung oder gar Selbstaufgabe unserer
rechtsstaatlichen Grundwerte.
Wir dürfen es niemals zulassen unsere elementaren Grundrechte einem überzogenen Sicherheitsbedürfnis zu opfern!
Wer die Freiheit aufgibt
um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. Wenn auch die Worte eines großen US-Politikers, jenseits des Atlantiks nur sehr spärlichen Widerhall finden, sollten wir im guten "Old Europ" diese Erkenntnisse verinnerlichen und auch danach handeln. Links: |
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