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 Online- und Video-Angriff   

Online- und Video-Angriff + VDS

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Erschreckende Folgen einer fatalen Fehleinschätzung ...?
(November 2008 - ws) Die Regierung Kohl (CDU) hat den „Großen Lauschangriff“ im Jahre 1998, nach jahrelangen Querelen und dem sehr
achtungsvollen Rücktritt der Justizministerin    Leutheusser-Schnarrenberger  (FDP) im Jahre 1996, politisch zu verantworten.
In bedenklicherweise Weise wurde der Grundgesetzartikel 13, einer politischen Marschrichtung dahingehend angepaßt, daß nun private Wohnungen abgehört werden dürfen.
In konsequenter Fortführung der kontinuierlichen Grundgesetzaufweichungen inszeniert die Regierung Merkel (CDU) nun einen weiteren Schlag gegen die gesetzlich garantierte "Unverletzlichkeit der Wohnung". Jedoch geht diese Regierung wesentlich umfassender und rigoroser die Bespitzelung der Bürger an, als all die Regierungen vorher. Die treibende Kraft ist ausgerechnet jener Bundesminister, dem in besonderer Weise der Schutz des Grundgesetzes obliegen sollte - der Innenminister. Die diesmal 'eingebundene' Justizministerin Zypris (SPD) zeigte jedoch kein Rückrad - wie weiland Frau Leutheusser-Schnarrenberger und beugte sich offenbar willig dem politischen Druck.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die politisch reaktivierte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ähnlich gradlinig bei weiteren Grundgestzaufweichungen verhält, wie sie dies in der Vergangenheit gezeigt hat. Sehr aufschlußreich werden die Termine vor dem BVG hinsichtlich der anhängigen Klage gegen die Massenspeicherung der Telekommunikationsdaten sein.

Nachtrag vom März 2010:
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung mit Urteil vom 2. März 2010 für verfassungswidrig.



Verfassungsrechtler weisen auf eine bedenkliche Erosion der Normen in Staat und Gesellschaft hin (...)
Der Vizepräsident des BVG sprach sogar von einer "exorbitanten Zunahme heimlicher Ermittlungen" und einer Ausweitung auf nicht verdächtige Personen. Diese Einschätzung wird durch die neuerlichen Vorhaben der Merkel-Regierung - "Online- und Videoüberwachung" - nachhaltig bestätigt. Störende Grundgesetz-Artikel werden dem politischen Tagesgeschäft leichtfertig untergeordnet und allen erdenklichen Bedrohungsszenarien fortwährend angepaßt.




Die Bürger unseres Landes fühlen sich hilflos den immer mehr ausufernden Ausspähungs-, Eindringungs- und Bespitzelungsattacken eines Präventionsstaates ausgesetzt, der sich anschickt alles und jedes unter die absolute Kontrolle seiner undurchsichtigen Organe zu bekommen. Es werden nicht nur die kompletten Daten des Kommunikationshintergrundes aller in diesem Land lebender Menschen zur Auswertung gespeichert, sondern auch öffentliche Plätze, Anlagen, Verkehrsmittel bis hin zu den privaten Wohnungen per Video ausgespäht. All diese umfassende Möglichkeiten wovon frühere Dienste wohl nur geträumt haben mögen, stehen den Bundesbehörden - und in gefährlicher Weise auch allen Hackern - durch die milliardenfach gespeicherten Datensätzen zur detailgenauen Auswertung zur "freien Verfügung".



Nicht umsonst gilt der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" den Wächtern unseres Grundgesetzes, als ein unabänderlicher Grundpfeiler unserer Bürgerrechte. Gerade die Innenminister täten gut daran, unsere Elementarrechte ernst zu nehmen, die Gelassenheit gegenüber den Gefahren der Welt zu fördern - statt diese mittels populistisch gesteigerten Horrorszenarien, noch eskalieren zu lassen. Durch maßlose Überzeichnungen liefern bestimmte Politiker gern selbst die Munition, um sich sodann als Heros der Sicherheit besser profilieren zu können.

 

Eine Wahlfreiheit hinsichtlich der Einhaltung unserer Grundrechte kann und darf es auch bei einer Terrorbekämpfung niemals geben. Auch und insbesondere nicht in einer Zeit wie dieser, wo die Freiheitlichkeit von puren Sicherheits- und Präventionsüberlegungen und deren Folgen, immer mehr an den Rand unseres Rechtsstaates gedrängt werden (...)
 

Kein Minister darf sich erdreisten unser Rechtssystem auszuhebeln um beispielsweise von dem
  Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung  abzuweichen - gleichgültig welcher Art die Verdächtigungen auch sein mögen.
Wir wollen hier weder amerikanische Verhältnisse noch ein deutsches "Guantanamo".

 

Mit einer Antäuschung 'nur' eine geheime Onlineüberwachung durchsetzten zu wollen, wurde wegen der Beschränkungsvorgaben des BVG, zusätzlich eine ebenfalls heimliche und umfassendste Videoüberwachung in der Geschichte der Bundesrepublik eingeleitet. Diese beinhaltet nicht nur das "heimliche Eindringen" - landläufig als Einbruch bezeichnet - undurchsichtiger Staatsorgane in den privaten Bereich, sondern läßt auch die Erfassung und Speicherung völlig unschuldigen und einer Straftat nicht verdächtigen Personen ausdrücklich zu - ein gefährlicher Vorgang...(!)
Nach den Überwachungsmaßnahmen auf öffentlichen Straßen und Plätzen fallen nun auch die letzten Schranken in dem grundgesetzlich besonders geschützten Bereich – der intimsten Privatsphäre. Um dem Ganzen noch die Krone noch aufzusetzen, planen einige christlich-geführte Bundesländer noch eine weitere Verschärfung dieser staatlichen Bespitzelung. Hiermit werden vollkommen unschuldige Bürger zu sogenannten Kollateralschäden abqualifiziert und sind somit faktisch vollkommen rechts- und schutzlos, den "geheimen" und für die Bürger "zunehmend undurchsichtigeren Staatsapparat" ausgesetzt.
 

Insbesondere die Erweiterung auf Unverdächtige und nur zufällig in die Schußlinie geratenen Personen, ist nach der bisherigen Rechtsprechung des BVG, ein nicht tolerierbarer Vorgang. Hiermit wird die kontinuierliche Einschränkung der Grundrechte durch die Politik unseres Staates in Unverantwortlicherweise fortgeführt (...)
 

Diese Rundum-Überwachung ist wohl - außer den Notstandsgesetzen - eine der gravierendsten und einschneidendsten Maßnahmen der Nachkriegszeit.
Sollte nun noch ein geheimes und staatlich "nicht unerwünschtes Denunziantentum" - wie weiland bei Mc Carthy (USA) oder der STASI (DDR) hinzukommen - stehen wir echt vor dem Scherbenhaufen unseres Rechtsstaates. Gegenüber einem solchen rechtsstaatlichen GAU müssen wir unser Rechtssystem schützen.
 

Bezeichnenderweise wird dieser schon auf den Weg gebrachte Angriff auf die besonders geschützten Grundrechte, gerade von einer Kanzlerin vorgetragen, die sich gleichzeitig für die weltweite Einhaltung der Menschenrechte zu profilieren sucht. Leider geschieht dieser verbale Einsatz fast ausschließlich gegen Verstöße, die sich außerhalb der westlichen Welt offenbaren.
 

Dies wird mehr als deutlich wenn man beispielsweise die uneingeschränkte Zustimmung von
  Frau Merkel zur Kriegspolitik Bush  zu Beginn des schrecklichen Irakkrieges beleuchtet.
Damals wie auch heute Stand das Merkel-Statement (Febr. 2003, bei einem Bush-Besuch) vollkommen im Gegensatz zu der gewaltigen Mehrheit der Bürger und Politiker in unserem Lande.
Frau Merkel ließ damals durchblicken, dass sie die Ergebenheitsadresse der acht europäischen Staaten unterschrieben hätte, anstatt wie die Bundesregierung eine Amerika-kritische Politik zu verfolgen.  

Es ist den Bürgern unseres Landes wohl gänzlich entfallen wieviel "Dussel" wir damals hatten, dass Frau Merkel nicht Kanzlerin der Bundesrepublik war. Ansonsten wäre diese Frau dem Intimus Bush wohl sofort zur Seite gestanden und Deutschland wäre an diesem schändlichen Verbrechen direkt beteiligt gewesen, wie die Briten und andere 'blinden' Vasallen auch. Moralisch ist diese Kanzlerin durch die verbale Unterstützung ebensoso schuldig wie der "wilde Krieger" Bush.



Es ist für Fortbestand unseres Rechtsstaates mehr als bedenklich, wenn durch eine gnadenlos überzogene Präventions- und Ausspähungspolitik, für die Bürger nicht mehr klar erkennbar ist, woher die eigentliche und permanennt größte Gefahr droht...   Ist es tatsächlich der für all diese Maßnahmen gern vorgeschobene internationale Terrorismus, oder droht die viel größere Gefahr durch jene verfehlte und gefährliche Politik der derzeit verantwortlichen Personen?