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Staat startet 'heimliche' Hackerangriffe ?!


Unveränderte Beibehaltung der elmentaren Grundgesetzartikel (...)
 Grundgesetz - auf go-self



Gegen die weitere Aushöhlung der Grundrechte und gegen jegliche staatliche Ausspähung der Bürger!
 Ausspähung - auf go-self



CHIP enttarnt Bundestrojaner   
 Der Bundestrojaner ist eine Wanze... - so CHIP


Gundgesetz - Artikel 13 (1) - Die Wohnung ist unverletzlich (...)



In immer kürzeren Abständen meldet sich der Bundes-Innenminister zu Wort um auf die verstärkte Terrorgefahr in unserem Land hinzuweisen.Dieses sich überschlagende und völlig unausgegorene Vorschläge und Handlungsweisen sollen wohl dazu dienen, auch die deutsche Bevölkerung weich zu klopfen um eine bestimmte Politik der Korrektur unserer bürgerlichen Elementarrechte den Weg zu ebnen - wie in den USA schon geschehen. In der Auswirkung bedeutet dies eine Einschränkung "des absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung" aller Bürger.






Stichwort: "Geheime und sehr fragwürdige Online-Durchsuchungen" , also ein geheimes „Eindingen“ der Staatsorgane in diesen unter dem besonderen Schutz des Grundgestzes stehenden Kernbereich. Ergo eine klare Grundrechtsbeschneidung.



Wenn nun einige Politiker behaupten die Festplatte des Heimrechners sei ein rechtfreier Raum, ist dies eindeutig falsch (...)

Wer sich zu solchen, zumindest fragwürdigen Äußerungen hinreisen läßt, muß sich über die ernsthaften Konsequenzen im Klaren sein. Der Daten-Aufbewahrungsort Festplatte ist ebensowenig ein rechtsfreier Raum wie jeder andere Ort im häuslichen Bereich, sei es ein normaler Schreibtisch oder gar ein besonders gesicherter Tresor. Jederzeit kann die Staatsgewalt ohne Grundgesetzänderung – jedoch mit richterlicher Verfügung - auf alle privaten Aufbewahrungsräume Zugriff erhalten und sowohl Daten als auch andere Dinge zur Auswertung konfiszieren.



Niemals darf sich unser Rechtsstaat der gleichen rechtswidrigen Mitteln bedienen wie jene Verbrecher die er zu bekämpfen sucht (...)

Daher darf unser Staat darf sich also keineswegs des angedachten "Bundes-Trojaners" oder ähnlich rechtswidrigen Ausspähungs-Programmen bedienen, sondern ausschließlich der legalen Mitteln des Rechtsstaates.



Auch wenn Terroristen modernste westliche Technologien nutzen, dürfen die Organe eines Rechtsstaates nicht die Folgerung daraus ziehen, alle unbescholtenen Bürger die sich ebenfalls dieser Technik bedienen, als pauschal Verdächtige ihre geschützten Grundrechte einzuschränken oder gar gänzlich zu entziehen. Allen radikalen und gegen den Rechtsstaat gerichteten Forderungen, sei es von den "Schlapphüten", BKA, oder Polizei müssen verantwortungsvolle Politiker standhaft widerstehen - um die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen - wie sie in dem Amtseid geschworen haben.



Natürlich dürfen (und sollten) sich die Organe unseres Staates sich der am am Markt befindlichen Technik bedienen - jedoch ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Gesetze.



Wenn das Bundes-Innenministerium sich zu der Äußerung verstiegen hat, daß die akute Terrorgefahr sich "wie unmittelbar von dem 11. Sept" darstellt, oder man vor definitiv bevorstehenden Nuklear-Anschläge warnt, unterstreicht diese eine kaum mehr zu übertreffende Panikmache. Potenziell gefährliche Nuklear-Anlagen die zu einer extremen Gefahr werden können, haben wir in Form der kaum geschützen Atommailer dutzendfach hier immer noch in Betrieb, nun sogar mit wesentlich verlängerten Laufzeiten. Auch für diese latende Gefahrensteigerung zeichnet gerade jener Politikergilde des "Panikorchesters" besonders verantwortlich.
Die in den USA verursachte und hier ebenfalls exzessiv grassierende Anthrax-Hysterie der Vergangenheit ist vielen Bürgern noch in bester Erinnerung - den "Panikmachern" in unserer Regierung offenbar nicht mehr ...?



Bezeichnenderweise moniert Frau Merkel in gewissen Länder (zurecht) die Verletzung der Menschenrechte. Andererseits hat sie die verbale Unterstützung des mörderischen Irak-Krieges und der damit den zur Eskalation gebrachten Terror incl. der völligen Destabilisierung der Großregion, durch die Bush-Administration, niemals öffentlich zurückgenommen (...)



Nun wird gerade eine "angeblich" verstärkte Terror-Gefahr zum Anlaß genommen, auch bei uns durch die Einführung der angelsächsische Terrorwarnstufen auch bei uns eine permanente Gefahrenwarnung, mit der Zwangsfolge der Einschränkungen unserer Grundrechte zu etablieren. Die Regierung-Merkel versucht die unseligen und rechtseinschränkenden Radikalmethoden der sich der ehemaligen Bush-Ära hier in Deutschland zu etablieren - also quasi einen "German Patriot Act". Von einer Neuauflage einer wie auch immer gearteteten "Ermächtigung", wird doch niemand hier wieder Überlegungen anstellen ...?


All diese Vorgehensweisen zeugen zumindest nicht von verantwortungsvoller und überlegten Handlungsweisen zum Wohle unseres Volkes.


Die "eigentliche Gefahr" droht uns nicht allein durch den Terrorismus, sondern auch aus dem Inneren unseres Systems (...)






(Nachtrag Dez. 2011) Wie berechtigt die Warnung vor der eigentlichen Gefahr, die aus dem "Inneren unsesres Systems" erfolgt, zeigt sich mehr als deutlich in den letzten Wochen des Jahres 2011. Hier wird uns mehr als deutlich vor Augen geführt, wie blind und einäugig man hierzlande mit dem rechten Terror und der Bagetelisierung jenes Gedankengutes umgegangen ist.



Natürlich darf es bei uns niemals wieder ein Gedankenverbot geben - jedoch auch niemals wieder die "Vergewaltigung" des Rechts. Uneingeschränkt, jedoch hier nahezu in den Hintergrund gedrängt, gilt immer noch ein Schwur der Verantwortlichen - der Amtseid - die Gesetze des Bundes zu achten. Wenn jedoch eine Regierung ernsthaft die Einschränkung der elementarsten Grundrechte auch nur in Erwägung zieht, muß sie vom Volkssouverän in die Schranken verwiesen werden.

Die gesamte deutsche Politikergeneration muß endlich begreifen wozu unsere elementarsten Grundgesetze quasi in Stein gemeißelt wurden! Sie alle sollten endlich verinnerlichen, daß diese Gesetze weder einer fragwürdigen Parteipolitik noch allen vermeintlichen, noch allen beliebigen realen Bedrohungsszenarien angepaßt werden dürfen, oder gar zwingend müssen.


Nicht ohne Grund haben die Väter des Grundgesetztes gewisse Grundrechte als unabdingbar, unangreifbar und daher auch als nahezu unveränderlich, im Sinne eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates formuliert.


Wir dürfen niemals vergessen, daß wir in einem "freiheitlichen Rechtsstaat" leben... und auch weiterhin leben wollen (...)



Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren...
(B. Franklin)