Home   |   Grundgesetz   |   Ausspähung   |   Bundestrojaner   |   Videoangriff   |   Flugzeugabschuß
 


<<  Schutz des Grundgesetzes / Gefahrenabwehr  >>




Für die unveränderte Beibehaltung der elmentaren Grundgesetzartikel ...
Für eine wehrhafte Demokratie ...(!) -  Jedoch auch für den Rechtsstaat ...
Gegen Populismus, Nationalismus und Demagogie...










Bundesverfassungsgericht  -  Zur Amtseinführung von Andreas Voßkuhle

Bundespräsident  Köhler  demonstriert  Einäugigkeit








Das angeblich sehende Auge:
Bei dem Festakt zur Amtseinführung des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkule forderte Bundespräsident Horst Köhler die Politik auf, wichtige Entscheidungen nicht so häufig dem Bundesverfassungsgericht zu überlassen.


"Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gedacht als Ersatz für die Politik", präzisierte er und warnte vor einer "Verrechtlichung des Politischen und Politisierung des Rechtlichen".


Es sei eine "Anomalie demokratischer Politik", wenn eine unterlegene Parlamentsminderheit versuche die gescheiterte politische Konzeption über das BVG doch noch zur Durchsetzung zu bringen.


Bürger wie Oppositionspolitiker würden heutzutage eher Klage in Karlsruhe einreichen, als den Weg über den politischen Meinungsstreit gehen.


Mit jedem Gang nach Karlsruhe gebe die Politik ein wenig Terrain zur politischen Gestaltung auf.


Das eindeutig blinde Auge:
Wenn das BVG nicht als Politikersatz gedacht ist, sollten die verantwortlichen Politiker sich sehr viel konsequenter an unseren Grundgesetzen orientieren, als weiterhin deren sukzessive Aushöhlung zu betreiben.


Analog zu Köhlerworten sollte daher auch vor einer "Verunrechtlichung des Politischen und Politisierung des Unrechts" gewarnt werden.


Es ist weit mehr als eine Anomalie, wenn die regierenden Parteien ihre parlamentarische Mehrheit dazu missbrauchen, die elementare Grundrechte der Bürger zu ignorieren.


Wenn gar ehemalige Verfassungsrichter verstärkt in die Öffentlichkeit drängen um ihrer großen Besorgnis durch die fortlaufende Einschränkung der Grundrechte anzuprangern, sollten auch bei dem Bundespräsidenten die Alarmsirenen schrillen.


Mit jedem vom BVG kassierten Gesetz verliert die Politik an Terrain zur weiteren "verfassungsmäßigen" politischen Gestaltung - sie wird zunehmend unglaubwürdiger.















Karlsruhe, BVG verbietet die Totalüberwachung der Bürger

Auch dieses Gesetz ist verfassungswidrig !








Das BVG hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und verfügt, dass alle gespeicherten Verbindungsdaten umgehend gelöscht werden müssen.


In sehr resoluter Form und zum wiederholten Male mussten unsere obersten Verfassungsschützer einer weit über das Ziel hinausgeschossenen Regierung in den gesetzgeberischen Arm fallen. Auch in Zeiten von weltweitem Terrorismus darf der Zweck nicht die Mittel heiligen, dies hat das höchste Gericht der Regierung eindeutig ins Stammbuch geschrieben. Ebenso darf eine EU-Richtlinie nicht leichtfertig missbraucht werden, deutsches Verfassungsrecht zu verletzen. Das BVG hat hier klar festgehalten, dass das Verbot einer Totalüberwachung zur Identität unserer Republik gehört und demgemäß auch von der EU-Gesetzgebung nicht grundsätzlich negiert werden kann.


Nach deutschem Verfassungsrecht ist eine vorsorgliche, anlasslose und flächendeckende Sammlung personenbezogener Daten unverdächtiger Bürger durch den Staat im Prinzip unzulässig. Schon die die Vorratsspeicherung als solche ist verfassungswidrig, weil angesichts der Schwere des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis die Regeln über die Verwendung der Daten zu undifferenziert und zu weit waren, so die Äußerung von Präsident Papier gegnüber der SZ.


Es gab in den letzten einhundert Jahren keine staatliche Institution, die eine derartige Sammelwut persönlicher Daten, völlig unbescholtener Bürger zu sammeln suchte, wie es auch von dieser Regierung beabsichtigt war. Selbst die Datensammler unserer jüngsten Unrechtsregime würden blass vor Neid, ob dieser Möglichkeiten. Haben unsere Regierungen denn in ihrer Arroganz vor den Grundrechten oder in gänzlicher Kopflosigkeit und vor schlotternd vor Terrorangst völlig verdrängt, dass die unschuldigen Bürger nicht die potenziellen Feinde unseres Staates sind ?


Jene, die vom Volke gewählt sind unser freiheitliches demokratisches Gemeinwesen zu schützen, stellen die Bürger unter Generalverdacht und suchen fortwährend ihre elementaren Grundrechte zu unterminieren. Dieses Verhalten wird durch die BVG-Urteile der letzten 15 Jahre mehr als deutlich. Unserer höchstes Gut in dieser Bundesrepublik Deutschland ist und bleibt unser freiheitliches System - wer dies leichtfertig untergräbt oder preisgibt, muss mit allen << legitimen Mitteln des Rechtsstaates >> bekämpft werden.


Wir dürfen unsere Freiheit niemals zugunsten einer übersteigerten und hochgeputschten Terrorhysterie opfern.


Wenn der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, in PHOENIX von einer Einladung an alle Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen, nach Deutschland zu kommen, weil wir hier sicher sein können, dass die Daten nicht gespeichert werden - so spricht dies den tatsächlichen Fakten Hohn und zeigt auf, mit welchen Mitteln hier Spitzenpolitiker zu Werke gehen.
Ebenso stellen einige Vertreter der Polizeigorganisationen es dar, als könnten sie ihre sieben Sachen einpacken und in die Ferien gehen, da ihnen jetzt alle Möglichkeiten aus der Hand geschlagen würden.


Was haben den all diese guten Ermittler für die sie hier sprechen denn vor dem 1.1. 2009 getan, als dieses Gesetz erst eingeführt wurde ?
Auch Däumchen gedreht ?
Wie haben sie denn vorher ihre stinknormale Arbeit getan, ohne all die unschuldigen Bürger als potenzielle Täter zu betrachten und die privatesten Daten und Zusammenhänge des persönlichen Lebens auszuspähen ?


Hier wird in übelster weise Schwarzmalerei betrieben und wahre Horrorgespinste öffentlich propagiert, mit denen ansonsten sogenannte Polizeistaaten ihre Legitimation zu rechtfertigen suchen. Es bleibt ein sehr fader Beigeschmack, wenn man bedenkt, dass dartige Menschen an entscheidenden Stellen unseres << Rechtsstaates >> agieren.


Wenn gewisse Politiker, nach diesem Urteil mit Hockdruck versuchen, ein neues verändertes Gesetz zur pauschalen und volksweiten Ausspähung ihrer Bürger zu schaffen, haben sie die tieferen Bedenken der Verfassungsrichter entweder nicht verstanden, oder sie ignorieren diese.













Sieg für den europäischen Datenschutz?

EU-Parlament stoppt S.W.I.F.T. - Datenausspähung durch die USA    















Das EU-Parlament hat das heftig umstrittene SWIFT-Abkommen zur Weitergabe massenweiser EU-Bankdaten an die USA mit überwältigender Mehrheit gekippt. Ein kurzfristiger Antrag der Christdemokraten, die Abstimmung zu verschieben, wurde abgelehnt.


Im EU-Parlament gab es schwere Bedenken, dass das Abkommen die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz für europäische Bürger verletzt. Die EU-Vertretung lehnte vor allem die umfassenden Datenpakete ab, die die US-Ermittler in den letzten Jahren abgerufen hatten. Außerdem bemängelten sie die geplante Speicherdauer von 15 Jahren, den mangelnden Schutz bei der Weitergabe an Drittstaaten sowie fehlende Klagemöglichkeiten fälschlich verdächtigter EU-Bürger bei US-Stellen. "Für europäische Daten gelten auch europäische Datenschutzstandards", äußerten viele Parlamentarier.


Parlamentspräsident Jerzy Buzek erklärte nach der Abstimmung: "Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die richtige Balance zwischen Sicherheit auf der einen Seite und dem Schutz der Bürger- und Grundrechte auf der anderen Seite nicht gewährleistet ist."
Das Parlament sprach von einem "historischen Moment" und einem "Sieg für den europäischen Datenschutz die europäische Demokratie."


Dies ist ein selbstverständlicher Akt eines nun offenbar auch selbstbewussten und mit mehr Befugnissen ausgestatteten Parlamentes. Es ist kein Affront gegen die USA, vielmehr eine Gesichtsmassage für Gilde der EU-Innenminister nebst ihren Regierungen, dass sich ein Parlament nicht vorführen lässt. Weder aus dem Inneren der EU noch von dem größten und "übermächtigen" Bündnispartner.


Seit Jahren durchforsten US-Sicherheitsexperten ungeniert und ohne jegliche Kontrollen über den US-Rechner des Dienstleisters SWIFT die relevanten Überweisungen aller EU-Bürgern, angeblich "nur" nach möglichen Hinweisen auf Finanzquellen für Terroristen.
Nach dem Parlamentsbeschluss will der in Belgien beheimatete Finanzdienstleister den US-Terrorfahndern nur noch eingeschränkt Daten zur Verfügung stellen. In den "seltenen Fällen einer Anfrage aus den USA" werde das Unternehmen "die juristischen Regeln" beachten, die in den betreffenden Ländern gelten, teilte SWIFT am Donnerstag in Brüssel mit.


Seit 2001 zapfen die USA unbehelligt sensible Bank- und Persönlichkeitsdaten bei dem Finanzdienstleister SWIFT ab. Potenziell bedroht waren dadurch mehr als 500 Millionen Europäer, für die der "US-Patriot Act" grundsätzlich nicht die geringste rechtliche Relevanz hat. Doch seit Januar ist der "ungestörte" und sehr umstrittene Zugriff unterbrochen, da SWIFT die Rechner nach Europa verlegt hat. Der unter Umgehung des EU-Parlamentes von den Innenministern abgenickte Vertrag ermöglichte den USA den weiteren und uneingeschränkten Zugriff auf Millionen sensibelster Bankdaten, die von SWIFT in Belgien verwaltet werden. So sollten Angaben wie Name, Betrag und Empfänger an Ermittler in den USA weitergeleitet werden. Datenschützer hatten gewarnt, damit könne theoretisch jeder EU-Bürger ins Visier der Fahnder gelangen.


In den USA reagiert man verblüfft auf die angeblich harte Haltung der EU. Erstaunt muss man feststellen, dass Europa nun auch ein selbstbewusstes Parlament besitzt und dies - wie in den USA selbstverständlich - ebenfalls seine Rechte unbeirrt wahrnimmt. Insbesondere dann, wenn es von der Kommission nebst Innenminister ausgetrickst werden soll, wie unlängst mithilfe unseres Innenministers de Maizière geschehen.
Die US-Regierung hatte sogar damit gedroht, die Gespräche mit der EU abzubrechen und dafür einzelne Verträge mit den jeweiligen Mitgliedsstaaten auszuhandeln!
Das "Wall Street Journal" formulierte: Das Europäische Parlament übt seine neue Macht aus. Die "New York Times" vermeldete: Die Abstimmung unterstreiche Differenzen zwischen den USA und der EU darüber, wie sich Garantien auf Privatsphäre mit Bedenken über nationale und internationale Sicherheit kombinieren ließen.
Unkommentiert liesen die US-Medien dagegen den eminenten Druck, bis hin zu eindeutigen Drohungen, der von den USA gegen die Parlamentarier des EU-Parlamentes ausgeübt wurde. Man stelle sich einmal vor es liefe umgekehrt und ein europäisches Land würde es wagen ein dem Repräsentantenhaus oder dem US-Senat zu drohen....


Es wäre durchaus wünschenswert wenn dieser "historische Moment" des Parlamentes auch mit der dringend erforderliche Rückbesinnung auf Europäische Sicherheitsbedürfnisse und den damit verbunden Datenschutz und Rechte aller EU-Bürger einherginge. Hier sei auf die von der EU "verordnete" Vorratsdatenspeicherung hingewiesen.





Gegen die umfassende Protokollierung von Telefon, Händi, E-Mail und Internet...(!)










Am 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur größten Massenspeicherung der privaten Kommunikationsdaten aller Bundesbürger in Kraft getreten. Alle zugreifenden Stellen können von nun an einsehen, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Händi oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Mobil-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers abgespeichert.


Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können genaue Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche und private Kontakte rekonstruiert und Freundeskreise identifiziert und verfolgt werden. Auch sind detaillierte Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen, Vorlieben, spezieller Orientierungen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden ermöglicht. Diese sind durch Kombination mit den ebenfalls gespeicherten Örtlichkeiten sehr viel aussagekräftiger, als es das Hören / Lesen der Kommunikation es je sein könnte. Vorallem werden Abweichungen von dem üblichen Verhalten im persönlichen Netzgeflecht sofort offenkundig.
Wenn man bedenkt, dass immer mehr Dienste des Alltags via Händi abgewickelt werden, lässt uns dies erschauern. Das Mobiltelefon als universelles Ortungs - und Überwachungsgerät unseres Staates, ist eine wahrhaftige Horrorvorstellung! In der Kombination mit Internet- und Festnetz-Ausschnüffelung, wird es jedoch zum << Supergau >>.


Diese Totalausspähung bedeutet das Ende unserer
Freiheit, in unserem Rechtsstaat ein ungestörtes -
<< unüberwachtes >> Leben zu führen
.


Es ist noch unklar, wer alles direkt an die persönlichsten Daten gelangen kann und zu welch << legalen >> Katastrophen dies führen wird. Noch sehr viel schwerwiegender als die zweifelhafte legale Nutzung und deren unabsehbaren Folgen, ist die zu erwartende missbräuchliche Nutzung. Also jene Daten, die durch die gefährliche Massenspeicherung auf Staatsgeheiß vorgenommen werden und für deren missbräuchlichen Zugriff durch "normale" Hacker oder durch eine gewerbsmäßige Daten-Mafia allein unser Staat verantwortlich zeichnet..(!)
Denn, nur << gespeicherte Daten >> können missbraucht oder gehackt werden.


Wo immer massenhaft solche Daten gespeichert werden, ist ein Missbrauch nicht nur wahrscheinlich, sondern nach den weltweiten Erfahrungen sogar zwangsläufig. Unsere Staatsorgane wissen dies ebenso, wie jeder gut informierte Bürger sich darüber im Klaren sein sollte.
In diesem Zusammenhang sei auf die gravierenden Datendiebstähle der jüngsten Vergangenheit erinnert.


Diese Vorratsdatenspeicherung wirft in elementarer Form Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in unserem Staatswesen auf. Diese Massenspeicherung steht in einer Reihe mit dem "Großen Lauschangriff", der "Telefonüberwachung" und der heimlichen "Online-Durchsuchung", wo das höchste Gericht dem Gesetzgeber zu massiven Beschränkungen gezwungen hat. Warum jedoch unsere gewählten Vertreter in unerträglicher Regelmäßigkeit, unsere elementaren Gesetze immer weiter auszuhöhlen suchen, ist unserem Rechtsstaat samt der 'Politikerelite' unwürdig.
Die Vorratsdatenspeicherung greift in unverhältnismäßiger Form in den in den
<< absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung >> der Bürger ein.


Damit sind die Bürger unseres Rechtsstaates aufgerufen, die vom Grundgesetz garantierten Elementarrechte zu verteitigen.


Außer den Möglichkeiten des Rechtsweges sowie wahlpolitischer Reaktionen, sind für die unbescholtenen Bürger dringend Eigenschutzmaßnahmen angezeigt.
Für den Internetbereich liegt hier zunächst der Zwang zur konsequenten Anonymisierung, sowie die Minimierung der Internetnutzung im staatlich überwachten häuslichen Bereich auf der Hand.
Im Telefoniebereich sollten man nochmals auf nicht überwachten << öffentliche Fernsprecher >> zurückgreifen - soweit diese noch noch vorhanden sind. Funkgespräche und SMS sollten ausschließlich mit << anonymen Prepaid-Systemen >> erfolgen. Wobei die mobilen Geräte lediglich für den Zeitraum der Nutzung eingeschaltet werden sollten.


Der Staat zwingt unbescholtene Bürger zu Handlungen, wie sie die eigentliche Zielgruppe - die Terroristen und andere Verbrecher - professionell längst nutzen. Wenn alle Bürger von den Staatsorganen als pauschal verdächtig eingestuft werden, müssen diese ihre Verhaltensweisen gegenüber den eigenen Staatsorganen entsprechend anpassen um nicht gänzlich dem << Staatsterror >> in die Hände zu spielen.
Die Schreckenvisionen einer total überwachten Gesllschaft in George Orwel's Roman '1984', werden von dieser Regierung noch in den Schatten gestellt.


Da die international agierenden Verbrecher alle Schliche zur Verschleierung ihrer Kommunikation längst professionell ausnutzen und dementsprechend nahezu unangreifbar sind, gehen diese Maßnahmen unseres Staates, wie auch die der Nachbarländer, vordringlich nur in Zielrichtung der potentiell unschuldigen und ungeschützten Bürger.


In diesem Gesamtzusammenhang muß die offene Frage erlaubt sein, in welches Staatsgefüge wir im Begriff sind abzugleiten, wenn sich unbescholtene Bürger mit den gleichen Mitteln gegen eigene Staatsorgane wehren müssen, wie sie üblicherweise nur zum Schutz gegen potentielle Verbrecher angeraten werden...?




von: Vorratsdatenspeicherung.de


    Wir unterstützen die Kampagne:       Zur Webseite: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!
    Hier einge Tips zum Ihrem Schutz:   Ausführlichere Tips - wie sich jeder besser schützen kann
    Abstimmung im Bundestag:             So haben die Abgeordneten abgestimmt...(PDF-Datei)







Jeder ist grundsätzlich verdächtig

BKA-Gesetz - Frontalangriff auf die Grundrechte...



Seit Jahren versucht die Regierung Merkel, zuerst durch den Wortführer BMdI W. Schäuble, elementare Gesetzesstrukturen unseres Rechtsstaates, durch erosive Maßnamen, einer opportunistischen Tagespolitik zu opfern. Mit gebetsmühlenhaften Wiederholungen nur den Staat schützen zu wollen, versucht der Bundesminister die zweifelhafte Glaubwürdigkeit der verschiedenen Aktionen zu rechtfertigen. Wir alle kennen viele Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit, wo Anspruch und Wirklichkeit sehr weit voneinander entfernt waren.


Das neue BKA-Gesetz ist nun am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Dies Gesetz erlaubt dem BKA die bislang undenkbarsten Eingriffe in die Unverletzbarkeit der Wohnung, dem Persönlichkeitrecht aller Bürger, der Pressefreiheit, dem Grundrecht der Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme (Telefon, Computer zu Hause und im Büro).


Da die Beamten des BKA dürfen zur Abwehr internationaler terroristischer Verbrechen präventiv und völlig eigenständig, ohne jegliche externe Kontrollinstrumente (auch nicht durch die Bundesanwaltschaft) vorgehen. Damit ist mit diesem neuen BKA-Gesetz nicht nur ein sehr fragwürdiges, sondern ein äußerst gefährliches Gesetz in Kraft getreten. Vergleiche mit dem von Bush innitiierten "Patriot Act" sind durchaus nicht leichtfertig.
Wie in den USA - sobald also ein Beamter internationalene Terrornähe "vermutet", haben fast alle entscheidende Grundrechte eines Bürgers aufgehört zu existieren, ganz so als habe es ein Grundgesetz nie gegeben......


<< Das neue BKA-Gesetz stellt die Bürger pauschal unter Verdacht >>


Die Merkel-Regierung schafft hiermit einen neuen Polizeityp - ein Gemisch von CIA und FBI.


Das Gesetz selbst enthält so viel fragwürdige und gefährliche Elemente, dass es dem unbedarften Bürger Angst und bange wird, wenn er an die absehbaren Konsequenzen denkt. Noch sehr viel gefährlicher sind die versteckten "Fallen" für die sogenannten Notfälle - die dann für den Dauerbetrieb missbraucht werden können. Diese Verfahrensweisen sind uns hinlänglich bei der Kontendurchleuchtung bekannt. Ursprünglich waren diese Verfahrensweisen auch nur bei Terrorverdacht und die Geldwäsche gedacht .....



Wir sollten uns hüten jemals wieder eine "im geheimen operierende Staatspolizei" zu installieren. Gleichgültig, welches Etikett man einer solch fragwürdigen Institution auch umhängt.


Die heimliche Onlineausspähung ist einer der Hauptkritikpunkte. Hierbei wird der grundgesetzlich besonders geschützte „Kernbereich privater Lebensgestaltung" in eindeutiger Weise angegangen. Unter Fachleuten gilt es als sicher, dass gerade jene global agierende Terrorprofis mit solchen Maßnahmen nicht zu erreichen sind. Daher trifft dieser geheimdienstliche „Online-Einbruch“ primär die Privatsphäre ahnungsloser und unschuldiger Bürger.
So ist der gesamte sehr persönliche Datenbestand, der meistens sehr gemischt sich auf den heimischen Festplatten befindet, vollkommen schutzlos dieser unendlichen staatlichen Datengier ausgeliefert.


Es geht unseren Rechtsstaat grundsätzlich nicht das Geringste an, welche private Daten ein gesetzestreuer Bürger auf seinem Datenträger im heimischen Bereich gespeichert hat ...(!)


Alle Festplatten der Bürger können schon derzeit mit einer richterlichen Verfügung eingezogen werden, dazu benötigt man keinen "German Patriot Act".


Noch gefährlicher stellt sich das Gesetz wegen der fehlenden externen Kontrollmechanismen dar - die ohne Ausnahmen - vor den jeweiligen Geheimaktionen greifen müssen. Selbstverständlich auch in den dringendsten Fällen. Geschieht dies nicht generell, öffnet man dem Missbrauch Tür und Tor. Ein FBI-Verschnitt einer Bundespolizei, dessen Verantwortlichkeit man dem Generalbundesanwalt entzieht, jedoch keine parlamentarische oder adäquate sonstige Kontrolle vorsieht, ist ein unerträglich gefährliches Instrument. Es ist abträglich für unseren Rechtsstaat.


Die eigentliche Gefahr für unseren Rechtsstaat droht uns nicht vordringlich durch den globalen Terrorismus, sondern primär aus dem Inneren unseres Systems..(!)

BKA-Gesetzesvorlage - Abstimmung im Bundestag am 12. Nov. 2008 : Ja-Stimmen - 375;    Nein-Stimmen - 168